AGB - Altenstein Resort

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Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Altenstein Resorts.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Altenstein Resorts.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
4. Im folgenden Text ersetzen "Resort" oder "Resorts" die offizielle Bezeichnung  "Altenstein Resort"


Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Resort zustande. Dem Resort steht es frei, die  Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Resort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Resort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Resort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Resort haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Resorts beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Resorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Hausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Resorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Resorts an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Resort ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Resorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Resort dem zustimmt.
5. Rechnungen des Resorts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Resort der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Resorts aufrechnen oder mindern.


Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Resort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Resorts. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Resorts oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Resort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Resorts auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Resort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Resorts oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten hat das Resort die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeit sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Resort steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Resort entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.


Rücktritt des Resorts

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Resorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Resort gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Resort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

  • das Resort begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Resortleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen ist.

  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Resort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Resorts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe der Räumlichkeiten

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten.
2. Gebuchte Räumlichkeiten des Resorts stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Anreise bis spätestens 20.00 Uhr). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten dem Resort spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Resort über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Resort nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


Haftung des Resorts

1. Das Resort haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Resorts zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Resorts auftreten, wird das Resort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Resort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Buchungspreises, höchstens Euro 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 2.500,- beim Geschäftsführer des Resorts aufbewahrt werden. Das Resort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Resort Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Resorts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Resortparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Resortgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Resort nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Resorts.


Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Resorts.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Resorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Resorts.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Resortaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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